Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Neiss Bucher Architekten GmbH
Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln sämtliche Bestellungen und Dienstleistungen zwischen Neiss Bucher Architekten GmbH und dem Kauftraggeber.
Die Rangordnung von Bedingungen und Gesetzen sieht wie folgt aus:
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Gesondert vereinbarte, projektbezogende und schriftlich festgehaltene Abweichungen zu den AGBs.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Neiss Bucher Architekten.
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Die SIA-Honorarordnung 102 «Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten.
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Das schweizerische Obligationenrecht.
Angebot und Offertstellung
Offerten und Angebote der Neiss Bucher Architekten sind 30 Tage lang gültig.
Auftragserteilung
Eine Auftragserteilung bedarf keiner schriftlicher Form. Mit mündlichen Auftragserteilungen gehen geldwerte Entschädigungen zu Lasten des Auftraggebers einher.
Auf Wunsch des Auftraggebers kann Neiss Bucher Architekten vor Auftragserteilung den zu erwartenden Aufwand abschätzen.
Auftragsbearbeitung
Der Auftragnehmer stellt Neiss Bucher Architekten GmbH alle notwendigen und vorhandenen Informationen zur Sicherstellung einer bestmöglichen Auftragsbearbeitung zu Verfügung.
Sind notwendige Unterlagen nicht verfügbar, so gewährt der Auftraggeber der Neiss Bucher Architekten GmbH im Namen des Auftraggebers Dritte mit der Beschaffung notwendiger Informationen zu beauftragen.
Termine
Terminverpflichtungen sind schriftlich zu vereinbaren. Terminverzögerungen, die Neiss Bucher Architekten GmbH nicht zu verantworten hat, führen zu einer Anpassung des Terminplanes.
Verantwortet Neiss Bucher Architekten GmbH die Terminverzögerungen, wird der Terminplan im gegenseitigen Einverständnis angepasst.
Kostenschätzungen / Kostenvoranschläge
Kostenschätzungen sind unverbindlich. Sie beruhen auf den zum Zeitpunkt der Schätzung zur Verfügung gestandenen Informationen.
Kostenvoranschläge weisen eine Kostengenauigkeit von 10% - 25% aus.
Die Genauigkeit versteht sich auf die Gesamtanlagekosten und nicht auf einzelne Gewerke.
Haftung
Werden Rechte Dritter verletzt, haftet der Auftraggeber allein.
Bei allfälligen Mängeln hat der Auftraggeber ausschliesslich innerhalb einer angemessenen Frist Anrecht auf Nachbesserung.
Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Minderung, Wandelung oder Ersatz des Schadens.
Vergütung von Leistungen
Die Rechnungsstellung erfolgt in Teilrechnungen gemäss gesondert zu vereinbarenden Zahlungsplan. Ist kein Zahlungsplan Bestandteil des Honorarvertrages erfolgt die Vergütung in monatlichen Teilbeträgen.
Besteht ein Vertragsverhältnis, welche die Vergütung im Stundenaufwand regelt, erfolgen Teil- und Schlussrechnungen mit ausgewiesenen Stundenaufwendungen. Die Stundenansätze werden durch Neiss Bucher Architekten GmbH vorab kommuniziert. Bei Pauschalbeträgen werden Teil- und Schlussrechnungen prozentual zum erbrachten Leistungsstand nachgewiesen
Vereinbarte Preise und verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Die ZahlungsfrIst beträgt 10 Tage.
Interne Spesen und Nebenkosten werden ohne anderslautende Vereinbarung mit 3% des Honoraraufwandes abgerechnet. Die Reproduktions- und Vervielfältigungskosten von Plänen und Dokumenten verstehen sich nicht als Interne Spesen und Nebenkosten.
Geistiges Eigentum, Urheber- und Nutzungsrechte
Das geistige Eigentum gehört für sämtliche durch Neiss Bucher Architekten GmbH erbrachten Leistungen der Neiss Bucher Architekten GmbH.
Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Vergütung der Abrechnungssumme die Nutzungsrechte ohne Abänderungsrechte an den geschaffenen Werken.
Der Auftraggeber kann die Urheber- und Nutzungsrechte für eine geldwerte Entschädigung erwerben.
Ein Übertragen dieser Rechte muss schriftlich vereinbart werden.
Publikationen und Marketingmassnahmen
Neiss Bucher Architekten erhält das Recht, objektspezifisch produzierte Leistungen (Berichte, Zeichnungen, Visualisierungen und drgl.) neutral und auf Wunsch des Auftraggebers ohne Nennung des Auftraggebers auf digitalen Plattformen und klassischen Printmedien zu publizieren.
Visualisierungen und anderweitige Drittleistungen dürfen ebenso publiziert werden.
Anwendbares Recht und Gerichtstand
Es gilt das schweizerische Recht
Gerichtsstand ist Zug.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht wirksam sein, bleiben die anderen Bestimmungen nach wie vor wirksam.